Der Henker

Im engeren Sinne ist der Henker die Person, die als Strafvollstrecker, zum Tode durch den Strang Verurteilte, henkt. Als Erhängen oder Hängen (Althochdeutsch: Henken) wird die Tötung durch Zusammenschnüren des Halses oder Brechen des Genicks in einer Schlinge unter Einfluss des Körpergewichts bezeichnet.

Das Erhängen ist auch eine der häufigsten Methoden beim Selbstmord und zugleich eine der ältesten Hinrichtungsarten (neben der Kreuzigung).

 

Daneben gibt es noch den Beruf des Scharfrichters (der mit der Schärfe des Schwertes Richtende), der in der Wahl der Mittel weniger eingeschränkt war: Fallbeil, Schwert, Guillotine, etc. Heute werden beide Begriffe synonym verwendet, im Volksmund auch Meister Hans.

Ansehen

Im Mittelalter galten Henker als ‚unrein‘ und ‚unehrlich‘. und genossen damit das gleiche Ansehen wie Gaukler, Juden, andersgläubige Fremde aber auch wie Hebammen, Bader, Müller, Schäfer, Leinweber und Töpfer. Diese Menschen wurden im täglichen Leben geächtet und diffamiert. Sie durften kein städtisches Amt ausüben, keinen Grund erwerben und wurden nicht in Zünfte aufgenommen. Ferner waren sie nur beschränkt geschäftsfähig. Diese soziale Position wurde auch auf die Kinder übertragen, somit vererbte sich die Diffamierung von einer Generation zur nächsten.

Aufgaben

Neben den Hinrichtungen hatte der Henker noch weitere Aufgaben zu erfüllen, die kein ‚ehrlicher‘ Mann erledigen wollte. Dazu zählten Folterungen, die Säuberung der Kloaken, das Vergraben verendeten Viehs auf dem Schindanger, die Zurschaustellung von Delinquenten an den Pranger und die Aufsicht über die Prostituierten.

Auftreten in der Öffentlichkeit

Das Amt des Henkers galt als unehrbar. Dementsprechend groß war die Diffamierung des Henkers. Im römischen Reich mußte der Henker außerhalb der Stadt wohnen, welche er nur mit einer Sondergenehmigung betreten durfte. Innerhalb der Stadt mußte er alle ‚ehrlichen‘ Leute mit einer Glocke vor sich warnen.
Der Henker galt als ehr- und rechtlos. Wer ihn berührte, galt selber als entehrt.

Im Mittelalter hauste der Henker in einem Verschlag in der Stadtmauer und mußte in der Öffentlichkeit auffällige Kleidung tragen.
Ein Wirtshaus durfte ein Henker nur betreten, wenn keiner der dort Anwesenden etwas dagegen hatte. Dort besaß er einen eigenen Platz, auf den sonst niemand saß und einen eigenen Krug, aus dem sonst niemand trank.
Sein Platz in der Kirche war ganz hinten, weit ab von den anderen. Häufig verweigerte ihm der Priester die Kommunion.

Berufswahl

Es fand sich kaum jemand, der freiwillig dazu bereit war, diesen blutigen Beruf auszuüben. Deshalb wurden anfangs nur solche Leute zum Scharfrichter ernannt, die dazu gezwungen werden konnten. Im römischen Reich waren das hauptsächlich Sklaven und Legionäre.
Im Mittelalter vererbte sich der Beruf von dem Vater auf den Sohn. Kinder von Henkern konnten ihrerseits auch nur Henker werden, andere Berufe standen ihnen nicht offen.

Frauen

Die Hinrichtung von Frauen bereitete vielen Henkern besondere Probleme. Denn Henker waren in der Regel keine geborenen Sadisten oder Mörder, sondern vielmehr ganz normale Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft gezwungen waren, diesen Beruf auszuüben. Da niemand zum Töten geboren wird, besteht bei den meisten Menschen eine angeborene Tötungshemmung. Diese mußte von den Henkern überwunden werden, was ihnen bei Frauen besonders schwer fiel.

Für die betroffenen Frauen bedeutete dies oftmals zusätzliche Pein, da die Hinrichtung aufgrund der Hemmung häufig stümperhaft vollzogen wurde. Im Falle der Maria Stuart mußte der Henker dreimalig zuschlagen, bis die Königin starb.

Glücksbringer

So sehr er tagsüber geschmäht wurde, um so mehr wurde er des Nachts geehrt. Denn der Henker galt als ein Heilkundiger und Magier, der das Glück beschwören könne. Im Schutze der Dunkelheit kamen Menschen zu ihm, um sich Tränke brauen zu lassen oder um seinen Rat einzuholen.

Heilkräfte

Bis ins vorige Jahrhundert hinein schrieb der Volksglaube dem Blut von Enthaupteten Heilkräfte zu. Deshalb drängten sich stets Menschenmassen um das Schafott, um das Blut aufzufangen. Blutgetränkte Tücher von zwei enthaupteten Mördern wurden noch 1864 von den Henkersknechten für zwei Taler das Stück an die Menge verkauft.

Ein Knöchelchen eines Gehängten in der Brieftasche hingegen sollte vor Geldsorgen schützen. Splitter vom Galgen oder Schwert wurden als Glücksbringer hoch gehandelt.

Heirat

Auch in der Wahl seiner Ehefrau wurden dem Henker Beschränkungen auferlegt. Henkern war es nur erlaubt, in anderen Henkersfamilien einzuheiraten. Söhne konnten nur Henkerstöchter und Töchter nur Henkerssöhne heiraten. So entstanden regelrechte Henkersdynastien, die alle miteinander versippt und verschwägert waren. Die berühmtesten Sippen waren die Sansons in Frankreich, welche auch König Ludwig XVI und Marie-Antoinette guillotinierten; die Deibles in Deutschland und die Grosholz und Vollmars in der Schweiz.

Henkersmahlzeit

Nachdem der Richter das Todesurteil gesprochen hatte, kamen dem Angeklagten in der Regel eine Vielzahl von Vergünstigungen zuteil. Er konnte den Kerker gegen eine komfortable Einzelzelle tauschen, sich zu Essen und zu Trinken bestellen was das Herz begehrte und selbst der Wunsch nach weiblicher Gesellschaft wurde erfüllt. Der Grund war aber nicht, wie man vielleicht vermuten könnte, humanitäre Überlegungen, um dem Angeklagten sein schweres Schicksal etwas zu erleichtern; sondern vielmehr tiefverwurzelter Aberglaube.

Die Menschen glaubten, das bei einer Hinrichtung nur der Körper stirbt, aber nicht die Seele. Ist die Seele zufrieden, geht sie direkt in das Reich der Seelen über; stirbt ein Mensch aber im Zorn, bleibt die Seele auf Erden und will Rache üben. Besonders starke Seelen wie beispielsweise Verbrecherseelen können dabei besonders schwere Schäden anrichten. Daher tat man alles, um den Verurteilten zu besänftigen. Ebenso versuchten alle am Tode des Delinquenten beteiligten Personen die Verantwortung zu verschieben: Der Richter übergab den zum Tod Verurteilten an einen Nachrichter und entledigte sich so der Verantwortung, dieser beschuldigte den Henker, welcher sich wiederum bei seinem Opfer entschuldigte und dem Richter die Schuld gab. Im alten Athen wurde sogar nach der Tat das Beil vor Gericht gestellt, für schuldig befunden und anschließend verbrannt oder im Meer versenkt.

Die Angst vor der Rache des Toten war auch der Grund dafür, warum Henker bevorzugt während des letzten Gebets des Angeklagten zuschlugen. Denn wer betet, kann nicht zürnen…

Kapuze

Fast alle Henker trugen bei der Ausübung ihres Berufes eine Kapuze. Dies taten sie aber nicht, um anonym zu bleiben, dafür waren sie zu bekannte Persönlichkeiten. Vielmehr versuchten sie sich durch diese Maßnahme vor einem Fluch oder dem bösen Blick des Delinquenten zu schützen.

Verunglückte Durchführung

Maria Stuart

Der 8.2.1587 war der Tag, an dem die erst 44-Jährige ehemalige Königin Schottlands nach 18 Jahren Gefangenschaft auf Befehl der englischen Regentin Elisabeth I. sterben sollte. Als Todesart wurde die Exekution durch das Beil bestimmt.

Am besagten Tag wurde Maria Stuart auf das Schafott geführt, wobei sie eine bemerkenswerte Ruhe zeigte. Sie trug dabei ein purpurnes Unterkleid, die Farbe des Märtyrertums. Auf dem Schafott bat der Henker die ehemalige Herrscherin nach alter Sitte um Verzeihung, die Stuart gewährte sie ihm. Danach wurden ihr die Augen verbunden und die Verurteilte beugte sich über den Holzklotz. Nach einem kurzen Gebet gab sie dem Henker ein Zeichen, daß sie bereit sei.

Der Henker schlug zu, traf aber nur den Hinterkopf. Dieser Schlag reichte nicht aus, um die Delinquentin zu töten. Der Henker schlug erneut zu. Dieser Schlag traf zwar den Hals, trennte ihn aber nicht von dem Rumpf. Erst durch das Zerschneiden der letzten Muskelstränge fiel der Kopf der Königin zu Boden.
Mit den Worten „Es lebe die Königin“ hob der Henker den Kopf der Enthaupteten an den Haaren empor, um ihn der Menge zu präsentieren. Doch dieser polterte mit Getöse zu Boden: Maria Stuart trug eine Perücke…

Psychologische Schäden

Kaum ein Henker war ein geborener Killer. Sie wurden durch Umstände, die sie nicht beeinflussen konnten, gezwungen, andere Menschen in den Tod zu befördern. Diese Tätigkeit verursachte bei vielen Henkern schwere psychologische Störungen. Alkoholsucht, Depressionen und Selbstmord waren die häufigsten Ausprägungen. Einige wurden auch selbst hingerichtet, weil sie straffällig geworden sind.

Rädern

Beim Rädern wurde der Verurteilte auf ein Wagenrad gebunden. Nachdem ihm mit durch das mehrmalige Aufschlagen eines zweiten Wagenrades sämtliche Knochen gebrochen wurden, wurde das Rad mit einem Pfahl aufgerichtet und der Delinquent unter großen Schmerzen den Kräften der Natur ausgesetzt. Das Rad wurde erst nach vollständiger Verwesung des Leichnams abgenommen.
Gnädige Henker versetzten den Verurteilten mit dem zweiten Rad einem Stoß vor dem Hals, der ihn sofort tötete und weiteres Leiden ersparte.

Schuld

Den Tod eines anderen verursacht zu haben, löst bei den meisten Menschen tiefe Schuldgefühle aus.
Aus diesem Grunde wurden verschiedene „Techniken“ entwickelt, um die Schuld des Richtenden zu mildern.
In manchen Kulturen wurden die Hinrichtungen von einem sogenannten ‚Opferpriester‘ vollstreckt. Die Logik dabei war folgende: Jeder Delinquent hatte in irgendeiner Form gegen ein von den Göttern gegebenes Gebot verstoßen. Um den Götterzorn nicht herbeizubeschwören, mußten diese Verbrechen geahndet werden. Der Opferpriester trat dabei als Werkzeug und Stellvertreter der Gottheit auf. Da er nur den Willen seines Gottes erfüllte, traf ihn persönlich keine Schuld.

Eine weitere ‚Technik‘ ist die Hinrichtung ‚zu gesamter Hand‘. Dabei wird die Hinrichtung nicht von einer einzelnen Person, sondern von der gesamten Gemeinschaft vollzogen. So bleibt für jeden Beteiligten die Option offen, daß sein ‚Beitrag‘ nicht der tödliche gewesen war. Zu solchen Hinrichtungsarten ist die Steinigung oder das Erschießungskommando zu zählen. Bei Erschießungen wird beispielsweise immer das Gewehr eines Soldaten nur mit Platzpatronen geladen. Dabei wird den Soldaten aber nicht gesagt, welches es ist. So kann sich jeder einreden, keinen tödlichen Schuß abgegeben zu haben.
Dem Opfer nützt das freilich reichlich wenig…

Bei den meisten Hinrichtungsarten wurde versucht, den Akt des Tötens möglichst nicht selbst auszuführen. Beliebt war deshalb die Methode, das Töten den Naturgewalten zu überlassen. Der eigene Beitrag bestand ’nur‘ darin, den Verurteilten diesen Gewalten hilflos auszuliefern. Zu diesen Todesarten gehört z.B. das Hängen (Schlinge um den Körper, nicht um den Hals!), das Rädern oder die Kreuzigung.

Tod

Starb ein Henker, fand sich niemand, der bereit war, ihn zum Friedhof zu tragen. Die Witwe konnte meist nur Gesindel überreden, ihren verstorbenen Gatten unter die Erde zu bringen.

 


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